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1 Lehrbuch = 1 Leben

Verkehrserziehung ist kein Schulfach, aber in allen Bundesländern ein Teil des Unterrichts und Erziehungsauftrags der Schulen.

Um mit dem Fahrrad am aktiven Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, muss man das 12 Lebensjahr vollendet haben. Wer dieses Kriterium nicht erfüllt, darf nur in Begleitung einer Aufsichtsperson, die das 16 Lebensjahr vollendet hat, am aktiven Straßenverkehr teilnehmen. Kinder unter 12 Jahren, ohne Begleitung müssen daher zum Fahrradfahren den Gehweg benutzen. Wer ein Fahrrad schiebt, gilt nicht als Radfahrer/in.


"Schutz für Kinder Medien" haben es sich zur Aufgabe gemacht, Kindern mit der Hilfe ihrer Verkehrslehrbücher, die richtige Verkehrserziehung spielerisch näher zu bringen und auf die Teilnahme am Straßenverkehr vorzubereiten. Zusätzlich sind Volksschulen und Kindergärten in 3100 Sankt Pölten kostenfrei mit Lehrbüchern von "Schutz für Kinder Medien" ausgestattet. Wir freuen uns, dass mit unserer Unterstützung nun 350 Kinder mehr eines der tollen Lehrbücher gesponsert bekommen haben. 
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