Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 19. Jänner 2026
Diese Erklärung informiert über die Barrierefreiheit der digitalen Angebote der EnergieDirect Austria GmbH im Sinne des österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG).
Grundlage der Bewertung sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, sowie die Europäische Norm EN 301 549 in der jeweils geltenden Fassung.
Inhalte dieser Erklärung
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites www.energiedirect.at und www.shellkarte.at sowie für die zugehörigen digitalen Services und Anwendungen von EnergieDirect Austria GmbH.
Dazu zählen insbesondere:
- Die oben angeführten Websites sowie
- Kund:innenportal Heizöl
- Kund:innenportal Gas
- Kund:innenportal Strom
- Kund:innenportal EEG (Energiegemeinschaften)
Rechtliche Grundlagen
Die digitalen Angebote von EnergieDirect Austria GmbH werden im Einklang mit dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) barrierefrei zugänglich gemacht.
Grundlage der Umsetzung sind:
- die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA
- die Europäische Norm EN 301 549 in der jeweils geltenden Fassung
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die digitalen Angebote von EnergieDirect sind teilweise mit den Anforderungen der WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA, vereinbart. Eine vollständige Vereinbarkeit wird angestrebt.
Die teilweise Vereinbarkeit ergibt sich aus den im Folgenden beschriebenen Unvereinbarkeiten, Ausnahmen sowie Inhalten von Drittanbietern.
Umsetzung und Qualitätssicherung
Die Barrierefreiheit wird insbesondere:
- in Zusammenarbeit mit externen Expert:innen für digitale Barrierefreiheit
- auf Basis von Barrierefreiheits-Audits (Accessibility-Audits), manuellen Tests und Tool-Prüfungen
- sowie im Rahmen eines laufenden Verbesserungsprozesses
PDF-Dokumente werden u. a. mit PAC (PDF Accessibility Checker) und Adobe-Tools geprüft und sukzessive barrierefrei aufbereitet.
Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess, der regelmäßig überprüft und weiterentwickelt wird.
Beschreibung der digitalen Angebote
Auf den digitalen Angeboten von EnergieDirect ist es möglich:
- Informationen zu Energieprodukten und Services abrufen
- Anfragen stellen sowie Verträge und Bestellungen elektronisch abschließen
- Selfcare-Funktionen über Kund:innenportale und Apps nutzen
Die Nutzung ist mit marktüblichen Endgeräten (Desktop, Tablet, Smartphone) sowie mit assistiven Technologien möglich.
Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Zur Unterstützung unterschiedlicher Nutzergruppen werden u. a. folgende Maßnahmen berücksichtigt:
Sehvermögen
- Die Bedienung per Tastatur ist weitestgehend möglich
- Unterstützung gängiger Screenreader
- Alternativtexte für Bilder werden im Zuge der Neuerstellung laufend aufgebaut
- Anpassbare Darstellung über Betriebssystemeinstellungen
Hörvermögen
- Keine verpflichtenden Audioinhalte
- Medieninhalte werden - sofern vorhanden - mit Untertiteln oder Transkripten ergänzt
Beweglichkeit und Motorik
- Bedienung per Tastatur und Touch
- Ausreichend große Klick- und Touchflächen
- Keine komplexen Gesten erforderlich
Sprechvermögen
- Keine sprachbasierten Eingaben notwendig
- Kontaktaufnahme auch schriftlich möglich
Kognitive und neurologische Zugänglichkeit
- Klare Seitenstruktur und logische Navigation
- Die Inhalte werden möglichst klar und verständlich formuliert
- Unterstützung bei Formularen und Fehlerhinweisen
- Keine stark blinkenden oder irritierenden Inhalte
Assistive Technologien
- Kompatibilität mit Bildschirmlese- und Vergrößerungssoftware
- Strukturierte Inhalte und semantisches Markup werden laufend verbessert
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz laufender Optimierung sind derzeit Inhalte nicht vollständig barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Visuelle Kontraste:
In einzelnen Bereichen entsprechen Text- und Button-Kontraste noch nicht durchgängig den WCAG-Mindestanforderungen - Tastaturnavigation und Fokusführung:
Fokus-Indikatoren sind teilweise nicht ausreichend sichtbar oder inkonsistent - Screenreader-Unterstützung:
Es fehlen noch Alternativtexte oder semantische Strukturen sind noch nicht optimal umgesetzt - PDF-Dokumente:
PDF-Dateien sind teilweise nicht barrierefrei (z.B. fehlende Tags oder Lesereihenfolge)
Diese Punkte wurden auf Grundlage einer im Jahr 2025 durchgeführten externen Prüfung der digitalen Angebote durch eine spezialisierte Fachfirma für digitale Barrierefreiheit sowie der laufenden internen Überprüfungen und Optimierungen identifiziert und werden priorisiert schrittweise behoben.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Die nachträgliche vollständige barrierefreie Aufbereitung sämtlicher historischer Inhalte und Dokumente würde derzeit eine unverhältnismäßige organisatorische und wirtschaftliche Belastung darstellen.
Neue Inhalte werden nach Möglichkeit barrierefrei erstellt.
c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
- Inhalte und Anwendungen von Drittanbietern, die außerhalb des direkten Einflussbereichs von EnergieDirect liegen (z.B. Oilfox App)
- Externe Tools, Plattformen oder eingebettete Services, für die keine vollständige Barrierefreiheit garantiert werden kann
Hierzu erfolgt ein laufender Austausch mit den jeweiligen Anbietern, und barrierefreie Alternativen werden - sofern verfügbar - geprüft.
Barrieren melden - Feedback und Kontakt
Wenn Barrieren festgestellt werden oder Schwierigkeiten bei der Nutzung der digitalen Angebote auftreten, kann eine Kontaktaufnahme mit EnergieDirect erfolgen.
Kontakt zu EnergieDirect
E-Mail: barrierefreiheit@energiedirect.eu
Für eine rasche Bearbeitung sollten möglichst folgende Informationen angegeben werden:
- die betroffene Seite oder Anwendung
- die Art der Barriere
- gegebenenfalls die von Ihnen verwendete assistive Technologie
Bearbeitung der Anfrage
Eingehende Anfragen werden geprüft. Eine Rückmeldung erfolgt innerhalb von 10 Werktagen.
Durchsetzungsstelle
Sollte innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort auf eine Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit erfolgen, kann die zuständige Marktüberwachungsbehörde kontaktiert werden.
Zuständige Behörde gemäß dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist das:
Sozialministeriumservice (SMS)
Oder direkt zur Kontaktübersicht: