
In 3 Schritten zu Meinem neuen Strom-Tarif
1. Passenden Strom-Tarif wählen
Wählen Sie unter www.energiedirect.at/privat/strom/angebote/tarife einen Tarif, der am besten zu Ihnen passt.
2. Antrag ausfüllen
Füllen Sie die Antragsstrecke mit nur wenigen Klicks aus - schnell und unkompliziert.
Tipp: Halten Sie Ihre alte Stromrechnung zur Hand!
Tipp: Halten Sie Ihre alte Stromrechnung zur Hand!
3. Zurücklehnen & Entspannen
Wir übernehmen den gesamten Wechsel für Sie. Überprüfen Sie regelmäßig Ihr E-Mail Postfach - wir halten Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden.
FAQs
Was muss ich tun, wenn ich zu EnergieDirect wechseln will?
Der Umstieg auf EnergieDirect ist sehr leicht! Einfach einen Tarif auf www.energiedirect.at/privat/strom/angebote/tarife/ wählen und Ihre Daten mit wenigen Klicks ausfüllen. Wir führen für Sie den Wechsel durch.
Kleiner Hinweis: Bereiten Sie Ihre Jahresabrechnung und Ihre Bankdaten schon im Voraus vor. Damit ein schneller Wechsel garantiert werden kann, sind Ihre Zählpunktnummer und Ihr Jahresverbrauch hilfreiche Angaben.
Wie lange dauert die Neuanmeldung?
Bei einer Neuanmeldung bemühen wir uns, das von Ihnen angegebene Datum für den Einzug einzuhalten und rechtzeitig mit der Lieferung von sauberem Strom zu beginnen. Je nach Anbieter des Netzwerks kann die Registrierung allerdings länger dauern, etwa weil weitere Daten erforderlich sind. In diesem Fall werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Bei einem Umzug ist es ratsam, mindestens vier Wochen davor einen Stromvertrag bei uns abzuschließen.
Wo finde ich den Zählpunkt?
Die Zählpunktnummer befindet sich auf der ersten Seite Ihrer Jahresabrechnung (hier finden Sie die Erklärung der Stromrechnung) oder kann auch bei Ihrem Netzbetreiber erfragt werden. Falls Sie neu eingezogen sind, ist Ihnen der Zählpunkt möglicherweise unbekannt, da er auf der Jahresabrechnung Ihrer Vormieter:innen aufgeführt ist. Um die Abwicklung in diesem Fall zu beschleunigen, ist es hilfreich, im Wechselformular die Zählernummer anzugeben.
Die Unterscheidung zwischen Zählernummer und Zählpunktnummer ist simpel: Die Zählernummer repräsentiert die technische Gerätenummer Ihres Gas- und Stromzählers, während die Zählpunktnummer eine genaue Zuordnung Ihres Energieverbrauchs ermöglicht.
Wer ist mein Netzbetreiber?
Ihr Netzbetreiber variiert je nach Ihrem Wohnort. Haben Sie einen alternativen Anbieter wie EnergieDirect gewählt, so bleiben Sie Kund:In bei Ihrem regionalen Netzbetreiber (z.B. Wiener Netze GmbH, Netz Niederösterreich GmbH usw.). Der Netzbetreiber stellt das Netz und die Zähler bereit, ist für deren Instandhaltung, Ablesung usw. verantwortlich und kann - im Gegensatz zu den Strom- oder Gasanbietern - nicht frei gewählt werden.
Was ist eine Zählpunktbezeichnung?
Die Zählpunktbezeichnung ist eine 33-stellige Nummer und beginnt mit "AT". Sie identifiziert Ihren Zählpunkt eindeutig und informiert darüber, welchem Netzbetreiber der Zähler zugeordnet ist.
Wann und wie kann ich den Energielieferanten wechseln?
Bei Ihrem aktuellen Energielieferanten müssen Sie die Kündigung schriftlich einreichen. Üblicherweise erfolgt die Kündigung, sofern keine individuelle Vertragslaufzeit oder Bindungsfrist festgelegt wurde, vom neuen Energielieferanten unter Verwendung einer Vollmacht des Kunden. Zugleich wird beim jeweiligen Netzbetreiber der Wechsel des Lieferanten angemeldet.
Wie erfolgt die Endabrechnung zum Lieferantenwechsel?
Im Zuge des Lieferantenwechsels wird Ihnen von Ihrem bisherigen Versorger bzw. Netzbetreiber eine Endabrechnung ausgestellt. Der Netzbetreiber kann den aktuellen Zählerstand entweder ablesen oder berechnen. Smart Meter erfassen den Zählerstand automatisch, sodass eine separate Mitteilung nicht notwendig ist.
Entstehen durch einen Lieferantenwechsel zu EnergieDirect zusätzliche Kosten?
Nein, es entstehen keine Kosten, wenn man zu EnergieDirect wechselt. Wir kümmern uns um alle Formalitäten im Zusammenhang mit dem Wechsel - 100% zuverlässig.
Warum gibt es bei monatlicher Zahlung nur 10 statt 12 Monats-Teilbeträge?
Um es Kund:innen einfacher zu machen, ihre Jahresrechnungen zu kontrollieren, gibt es unterschiedliche Bestimmungen, die vorsehen, dass die Rechnungslegung direkt nach der jeweiligen Jahresablesung erfolgt. In der Praxis ist es jedoch nicht immer möglich, innerhalb eines Monats die Ablesung vorzunehmen, die Abrechnung zu erstellen und zu versenden sowie die Zahlung innerhalb der Frist sicherzustellen. Daher werden bei monatlicher Zahlung nur 10 Teilbeträge in Rechnung gestellt. Im Monat vor und im Monat nach der Abrechnung fallen bei einem regulären Ablauf mit monatlicher Zahlung keine Zahlungen an. Die Jahresabrechnung enthält die Fälligkeit für die erste Teilzahlung.
Wie berechnen sich meine Teilbeträge?
Die Teilbeträge für die jeweils folgende Verbrauchsperiode werden ermittelt
- auf Grundlage der in der letzten Verbrauchsperiode konsumierten Energiemenge
- unter Berücksichtigung der aktuellen Preise
- bei der Annahme, dass die Verbrauchsgewohnheiten und die langjährigen Durchschnittstemperaturen unverändert bleiben.
Die Energie- und Netzkosten, die auf dieser Grundlage berechnet werden, werden gemäß der von Ihnen gewählten Zahlungsmodalitäten aufgeteilt. Dies führt zu einem Teilbetrag, der monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich zu zahlen ist.
Wir möchten sicherstellen, dass die Berechnung Ihrer Teilbeträge so erfolgt, dass die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den bereits geleisteten Zahlungen bei der kommenden Jahresabrechnung möglichst gering ausfällt. Die Berechnung gründet sich auf ein standardisiertes Lastprofil, das von den Behörden vorgeschrieben wurde (Verordnung durch die E-Control).
Kann ich den Teilbetrag ändern?
Bei Änderungen in Ihrem Verbrauchsverhalten können Sie Ihren Teilbetrag im Service-Portal jederzeit anpassen.
Hinweis: Nach der Reduzierung Ihrer Teilbeträge im Rahmen der Jahresrechnung kann es zu einer Nachzahlung kommen. In diesem Fall müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir keine Ratenzahlung anbieten können.
Aus welchen Gründen kann sich der Beginn der Belieferung verzögern?
Es ist möglich, dass in wenigen Fällen die Lieferung etwas länger dauert. In der Regel entstehen diese durch eine vertragliche Bindung an Ihren derzeitigen Anbieter oder durch unzureichende oder inkorrekte Angaben in Ihrem EnergieDirect-Stromvertrag. In diesem Fall werden wir Sie selbstverständlich per E-Mail informieren.
Wie lange dauert der Lieferantenwechsel?
Laut Wechselverordnung dauert ein Lieferantenwechsel etwa drei Wochen. Wir werden Sie kurz vor Beginn der Lieferung nochmals über den genauen Zeitpunkt informieren.
Was passiert, wenn der Wechsel nicht funktioniert? Habe ich weiterhin Strom?
Keine Sorge. Es gibt eine gesetzliche Garantie dafür, dass Sie weiterhin Strom beziehen können. Auch der Wechsel des Anbieters ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb von drei Wochen erfolgen.
Was muss ich am Tag des Anbieterwechsels beachten?
Im Rahmen eines Wechsels Ihres Energielieferanten erfolgt die Ermittlung des Zählerstandes für die Schlussrechnung des vorherigen Energieversorgers durch die Netzbetreiber entweder durch Ablesen oder durch Berechnung. Wir empfehlen Ihnen, am Tag, an dem die Lieferung beginnt, Ihren Zählerstand durch EnergieDirect dem Netzbetreiber mitzuteilen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Abrechnung genau ist.
Muss ich den Vertrag bei meinem aktuellen Stromanbieter selbst kündigen?
Um Ihre Kündigung bei Ihrem bisherigen Energieanbieter kümmern wir uns selbstverständlich.