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CO2-Bepreisung ab 2025
Das sollten Sie wissen!

Seit dem 1. Jänner 2025 ist eine Änderung aufgrund des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes 2022 (NEHG 2022) in Kraft. Die Abrechnung der CO₂-Bepreisung wird nicht mehr vom Netzbetreiber vorgenommen, sondern erfolgt direkt durch den Energielieferanten. Weiterführende Informationen finden Sie hier.


Ab wann gilt die CO₂-Bepreisung für Erdgaslieferanten?
Seit 1. Jänner 2025 ist aufgrund des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes 2022 (NEHG 2022) eine wichtige Änderung wirksam. Die CO₂-Bepreisung wird ab diesem Datum nicht mehr über den Netzbetreiber, sondern durch den Energielieferanten (EnergieDirect) verrechnet.
Was sind die Hintergründe der CO₂-Bepreisung?
Die CO₂-Bepreisung in Österreich basiert auf dem NEHG 2022. Dieses Gesetz führt einen nationalen CO₂-Preis ein, der auf fossile Brennstoffe erhoben wird, um die Emissionen von Treibhausgasen zu verringern und die Klimaziele des Landes zu erreichen.

Für das Jahr 2025 ist ein Fixpreis von 55 Euro pro Tonne CO₂ vorgesehen. Diese Regelung sorgt für eine transparente und nachvollziehbare Gestaltung der CO₂-Bepreisung.

Zudem ist wichtig zu wissen, dass die CO₂-Bepreisung ein flexibles Instrument darstellt, das an politische und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst werden kann. Für 2026 und die Folgejahre gibt es derzeit noch keine festen Vorgaben; eine Verlängerung der Übergangsregelung oder weitere Anpassungen sind möglich.
Wie hoch ist der CO₂-Preis im Jahr 2025?
Im Jahr 2025 beträgt der CO₂-Preis fest 55 Euro pro Tonne CO₂. Die aktuellen Preise werden vierteljährlich von der zuständigen Behörde bestimmt und sind im NEIS-System einsehbar.
Wie wird die CO₂-Bepreisung auf den Gasverbrauch angewendet?
Die CO₂-Kosten belaufen sich für 2025 auf umgerechnet 0,009932 EUR pro kWh und werden entsprechend dem individuellen Verbrauch auf der Abrechnung ausgewiesen. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 15.000 kWh entspricht dies einem Betrag von rund 148,95 Euro (exkl. USt.).
Was bedeutet die CO₂-Bepreisung für meine Gasrechnung?
Ab 2025 wird die CO₂-Bepreisung von den Energielieferanten direkt erhoben, nicht mehr von den Netzbetreibern. Dabei handelt es sich nicht um zusätzliche Kosten, sondern um eine Umverteilung der bestehenden Belastungen. Die tatsächlich höheren Kosten für Kundinnen und Kunden entstehen durch den Anstieg des CO₂-Preises von 45 Euro pro Tonne im Jahr 2024 auf 55 Euro pro Tonne im Jahr 2025. Bei einem Verbrauch von 15.000 kWh ergeben sich dadurch Mehrkosten in Höhe von etwa 148,95 Euro (exkl. USt.).
Wie hoch sind die erwarteten Mehrkosten durch die gesetzliche Erhöhung?
Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Verbrauch von 15.000 kWh betragen die zusätzlichen Kosten infolge der Erhöhung des CO₂-Preises auf 55 Euro pro Tonne etwa 148,95 Euro (exkl. USt.) pro Jahr.